Wenn Sie mit mir und meiner
Dienstleistung zufrieden waren,
würde ich mich über eine
Bewertung bei Google freuen.
/
/
Fahrzeugprüfung zur Unfallverhütung nach DGUV V70/71
Nach der Richtlinie der Berufsgenossenschaft prüfe ich ihre Fahrzeuge nach den Grundsätzen
der DGUVG 314-003. Der Gesetzgeber schreibt im § 14 BetrSichV vor, dass alle dem
Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel einer wiederkehrenden Prüfung in Bezug
auf die Betriebssicherheit zu unterziehen sind.
Arbeitsmittel = Fahrzeuge
Grundsätzlich gilt auch hier, dass alle Fahrzeuge die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt
werden, mindestens 1 mal im Jahr einer Prüfung unterzogen werden müssen. Hierbei ist es
unerheblich ob es sich um PKW, Kleinbusse, Transporter oder LKW´s handelt. Es gibt hierbei
den weitverbreiteten Irrglauben das die Hauptuntersuchung dieses mit abdeckt. Das ist absolut
zu verneinen. Dies ist schon daran zu erkennen, dass die Hauptuntersuchung teilweise alle 2
Jahre durchzuführen ist und die DGUV V70/71 jährlich durchzuführen ist.
Darum prüfe was den Arbeitnehmer bindet!