Wenn Sie mit mir und meiner Dienstleistung zufrieden waren, würde ich mich über eine Bewertung bei Google freuen.
03531-607 6 595 03531-607 6 595
AGB
/
/
Wissen Sie was Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zusteht? Bei jedem unverschuldeten Unfall in Deutschland haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Schadensbezifferung und Beweissicherung hinzu zuziehen. Auch ein Rechtsbeistand zur Durchsetzung ihrer Interessen kann von Ihnen beauftragt werden. Die entstandenen Kosten trägt hierbei die Versicherung des Unfallverursachers. Ihr Rechte bei einem unverschuldeten Unfall - Beweissicherende vollständige Schadensaufnahme mit Aussage zur Verkehrssicherheit - Feststellung der Reparaturkosten ohne Prognoserisiko für Sie - eine definierte Reparaturdauer / Ausfallzeit - Restwertermittlung bei Grenzfällen und Totalschäden - Wiederbeschaffungswert bei Grenzfällen und Totalschäden - Freie Wahl der Reparaturwerkstatt - Erstattung des Schadens - Fiktive Abrechnung des Schadens bspw. bei Eigenreparatur - Auszahlung der Wertminderung - Auszahlung des Nutzungsausfalls bzw. Mietwagenkostenerstattung - Erstattung der Abschlepp- und Bergekosten - Erstattung der Entsorgungskosten bei Totalschäden - Erstattung der Ab- und Anmeldekosten bei Totalschäden - Erstattung ihrer Auslagen für Telefon, Porto usw. die s.g. Unfallpauschale - Erstattung ihrer Kosten für den Rechtsbeistand, welcher Sie zu weiteren Erstattungen berät   (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall) VERTRAUEN Sie hier auf Fachleute die ihr Handwerk verstehen !
Wenn Sie mit mir und meiner Dienstleistung zufrieden waren, würde ich mich über eine Bewertung bei Google freuen.
03531-607 6 595 03531-607 6 595
AGB
/
/
Wissen Sie was Ihnen bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zusteht? Bei jedem unverschuldeten Unfall in Deutschland haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Schadensbezifferung und Beweissicherung hinzu zuziehen. Auch ein Rechtsbeistand zur Durchsetzung ihrer Interessen kann von Ihnen beauftragt werden. Die entstandenen Kosten trägt hierbei die Versicherung des Unfallverursachers. Ihr Rechte bei einem unverschuldeten Unfall - Beweissicherende vollständige Schadensaufnahme mit Aussage zur Verkehrssicherheit - Feststellung der Reparaturkosten ohne Prognoserisiko für Sie - eine definierte Reparaturdauer / Ausfallzeit - Restwertermittlung bei Grenzfällen und Totalschäden - Wiederbeschaffungswert bei Grenzfällen und Totalschäden - Freie Wahl der Reparaturwerkstatt - Erstattung des Schadens - Fiktive Abrechnung des Schadens bspw. bei Eigenreparatur - Auszahlung der Wertminderung - Auszahlung des Nutzungsausfalls bzw. Mietwagenkostenerstattung - Erstattung der Abschlepp- und Bergekosten - Erstattung der Entsorgungskosten bei Totalschäden - Erstattung der Ab- und Anmeldekosten bei Totalschäden - Erstattung ihrer Auslagen für Telefon, Porto usw. die s.g. Unfallpauschale - Erstattung ihrer Kosten für den Rechtsbeistand, welcher Sie zu weiteren Erstattungen berät   (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall) VERTRAUEN Sie hier auf Fachleute die ihr Handwerk verstehen !