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Fachbegriffe von A – Z verständlich erklärt erläutert
Abtretungserklärung
Mit einer Abtretungserklärung können Sie anfallende Kosten wie zum Beispiel:
Reparatur, Abschleppkosten, Leihwagen, Rechtsanwaltshonorar und
Sachverständigenhonorar direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen
lassen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen.
Altschaden
Unter Altschaden versteht man Schäden die bereits vor dem aktuellen
Schadenseintritt bestanden, sogenannte nicht reparierte Schäden.
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden / Blechschaden bei einem
Verkehrsunfall bezeichnet, bei dem es sich um einen geringen Schaden handelt.
Nach aktueller Rechtsprechung bis zu einer Schadenshöhe von z.Zt. 750,00 Euro
Brutto. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, wie zum Beispiel: Achsen, Lenkung und
Reifen gilt das jedoch nicht.
Fahrzeugbewertung /
Bei einer Fahrzeugbewertung spricht man von einer einfachen
Wertgutachten
Zeitwertermittlung gängiger Fahrzeuge, bei Oldtimern auch Wertgutachten
genannt.
Fiktive Abrechnung
Bedeutet für Sie, selbst bei einer in Eigenregie durchgeführten Reparatur auch
wenn diese nur teilweise durchgeführt wird, haben Sie den Anspruch der
Schadenswiedergutmachung in
Höhe des Gutachtens. Hier ist zu beachten, dass die
nicht angefallene Mehrwertsteuer nicht zur Auszahlung durch die Versicherung
kommt.
Gutachten
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen
KFZ-Sachverständigen
Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang,
Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung, Restwertermittlung,
evtl. Umbaukosten (z.B. hochwertige Musikanlagen, Telefon )
Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.
Das Gutachterhonorar hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu
übernehmen. Ein Gutachten das objektiv und qualifiziert erstellt worden ist, dient
Ihnen als Beweissicherung.
Haftpflichtschaden
Wenn Sie in Deutschland unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
spricht man von einem Haftpflichtschaden. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen
die gegnerische Haftpflichtversicherung, können Sie einen KFZ-Sachverständigen
und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die anfallenden Kosten hat die
Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Kaskoschaden
Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten
Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der
unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche
Ansprüche die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im
Haftpflichtschadenfall.
Kaufberatung
Der KFZ-Sachverständige prüft das Fahrzeug auf technische, optische und evtl.
verborgene Schäden.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ( bis 750,00 Euro Brutto Schadenshöhe )
reicht der Versicherung in der Regel zur Schadensregulierung bei Bagatellschäden.
Ein Kostenvoranschlag ist keine Beweissicherung!
Mietwagenkosten /
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können
Nutzungsausfall
Sie grundsätzlich ( Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf ) einen Mietwagen
beanspruchen. Beachten Sie hier ihre Schadensminderungspflicht.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen für die Dauer des Fahrzeugausfalls
eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Neupreisregelung
Wird angewandt bei einer Laufleistung bis zu 1.000 Kilometern
und einem
Fahrzeugalter bis zu 4 Wochen.
Prognoserisiko
Das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kostenvoranschlages bei
der Werkstatt die ihnen den Kostenvoranschlag erstellt hat.
Dies bedeutet für Sie: stellt sich bei der Reparatur ihres Fahrzeuges heraus, dass
der Schaden doch größer ist (teurer)
als angenommen, wird die Werkstatt sich
an die zu regulierende Versicherung wenden. Diese verweist regelmäßig auf den
von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag zurück und wird in der
Regel keine weiteren finanziellen Zugeständnisse machen. Für die Werkstatt ja ist
das kein Problem. Der Fahrzeughalter möchte nach der Reparatur sicher sein
Fahrzeug zurück haben folglich bezahlen SIE den Fehler der Werkstatt.
Bei einem Gutachten kommt die Versicherung für die Reparaturkostenausweitung
auf.
Reparaturbestätigung
Ist eine Instandsetzungsbestätigung der sach- und fachgerechten Reparatur.
Diese kann für Sie sehr große Bedeutung haben.
Reparaturdauer
Die voraussichtliche Dauer (Arbeitstage) berücksichtigt den Zeitaufwand, der
für die sach- und fachgerechte Instandsetzung
des Fahrzeuges bei einer ohne
Unterbrechung durchgeführten
Reparatur notwendig ist.
Reparaturkosten
Unter Reparaturkosten versteht man die Kosten die entstehen, um das
Fahrzeug in den gleichen Zustand wie vor dem
Schadenseintritt zurück zu
versetzen.
Restwert
Unter Restwert versteht man, den Wert den das Fahrzeug im beschädigten
und im unreparierten Zustand hat. Den Restwert ermittelt der
KFZ-Sachverständige auf dem regionalen
Restwertmarkt.
Totalschaden
Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der technisch nicht mehr behoben
werden kann, beziehungsweise bei dem sich eine Instandsetzung
wirtschaftlich nicht mehr lohnt.
Verwertungskosten
Wenn das Fahrzeug nach einem Totalschaden keinen Wert mehr darstellt,
wird es verschrottet. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung gegen
einen entsprechenden Verwertungsnachweis.
Verbringungskosten
Verbringungskosten fallen an, wenn während der Reparatur ein Fahrzeug
transportiert werden muss, zum Beispiel von der Werkstatt zum
Lackierbetrieb.
Die anfallenden Kosten werden gegen Nachweis erstattet.
Vorschaden
Ist ein Schaden der bereits sach- und fachgerecht repariert wurde.
Wertminderung
Durch die Wertminderung soll der Schaden ausgeglichen
merkantil = kaufmännisch
werden, der daraus entstehen könnte wenn das Fahrzeug nach
der Reparatur verkauft werden würde. Das Fahrzeug kann durch den
Unfall auch bei sach- und fachgerechter Instandsetzung nicht zum
gleichen Verkaufswert veräußert werden (Unfallfahrzeug).
Wertminderung
Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn das Fahrzeug
technisch
nicht in denselben funktionsfähigen Zustand versetzt werden kann,
wie vor dem Eintritt des Unfalles. Diese tritt beispielsweise bei
Transportfahrzeugen auf, wenn nach dem Schaden die Nutzlast
eingeschränkt ist.
Wiederbeschaffungswert
Ist der Wert, den der Geschädigte bei Beschädigung einer Sache für
ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzfahrzeug ( bei
einem seriösen,
regionalen KFZ-Händler ) zahlen müsste.
Ausschlaggebend sind folgende Faktoren: Alter, Laufleistung,
Ausstattung, Pflegezustand und die örtliche Marktlage usw.
Wiederbeschaffungsdauer
Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich
ist,
zur Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeuges.
Die Angabe bezieht sich in der Regel auf Kalendertage.