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Fachbegriffe von A – Z verständlich erklärt erläutert Abtretungserklärung Mit einer Abtretungserklärung können Sie anfallende Kosten wie zum Beispiel: Reparatur, Abschleppkosten, Leihwagen, Rechtsanwaltshonorar und Sachverständigenhonorar direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen lassen, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Altschaden Unter Altschaden versteht man Schäden die bereits vor dem aktuellen Schadenseintritt bestanden, sogenannte nicht reparierte Schäden. Bagatellschaden Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden / Blechschaden bei einem Verkehrsunfall bezeichnet, bei dem es sich um einen geringen Schaden handelt. Nach aktueller Rechtsprechung bis zu einer Schadenshöhe von z.Zt. 750,00 Euro Brutto. Bei sicherheitsrelevanten Bauteilen, wie zum Beispiel: Achsen, Lenkung und Reifen gilt das jedoch nicht. Fahrzeugbewertung /  Bei einer Fahrzeugbewertung spricht man von einer einfachen Wertgutachten Zeitwertermittlung gängiger Fahrzeuge, bei Oldtimern auch Wertgutachten genannt. Fiktive Abrechnung Bedeutet für Sie, selbst bei einer in Eigenregie durchgeführten Reparatur auch wenn diese nur teilweise durchgeführt wird, haben Sie den Anspruch der Schadenswiedergutmachung in Höhe des Gutachtens. Hier ist zu beachten, dass die nicht angefallene Mehrwertsteuer nicht zur Auszahlung durch die Versicherung kommt. Gutachten Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur  Feststellung von Schadenumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung, Restwertermittlung, evtl. Umbaukosten (z.B. hochwertige Musikanlagen, Telefon ) Wiederbeschaffungswert und voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Das Gutachterhonorar hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Ein Gutachten das objektiv und qualifiziert erstellt worden ist, dient Ihnen als Beweissicherung. Haftpflichtschaden Wenn Sie in Deutschland unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, spricht man von einem Haftpflichtschaden. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, können Sie einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Die anfallenden Kosten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Kaskoschaden Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadenfall. Kaufberatung Der KFZ-Sachverständige prüft das Fahrzeug auf technische, optische und evtl. verborgene Schäden. Kostenvoranschlag Ein Kostenvoranschlag ( bis 750,00 Euro Brutto Schadenshöhe ) reicht der Versicherung in der Regel zur Schadensregulierung bei Bagatellschäden. Ein Kostenvoranschlag ist keine Beweissicherung! Mietwagenkosten / Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Nutzungsausfall Sie grundsätzlich ( Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf ) einen Mietwagen beanspruchen. Beachten Sie hier ihre Schadensminderungspflicht. Benötigen Sie keinen Mietwagen, steht Ihnen für die Dauer des Fahrzeugausfalls eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Neupreisregelung Wird angewandt bei einer Laufleistung bis zu 1.000 Kilometern und einem Fahrzeugalter bis zu 4 Wochen.
Prognoserisiko Das Prognoserisiko liegt im Fall eines Kostenvoranschlages bei der Werkstatt die ihnen den Kostenvoranschlag erstellt hat. Dies bedeutet für Sie: stellt sich bei der Reparatur ihres Fahrzeuges heraus, dass der Schaden doch größer ist (teurer) als angenommen, wird die Werkstatt sich an die zu regulierende Versicherung wenden. Diese verweist regelmäßig auf den von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag zurück und wird in der Regel keine weiteren finanziellen Zugeständnisse machen. Für die Werkstatt ja ist das kein Problem. Der Fahrzeughalter möchte nach der Reparatur sicher sein Fahrzeug zurück haben folglich bezahlen SIE den Fehler der Werkstatt. Bei einem Gutachten kommt die Versicherung für die Reparaturkostenausweitung auf. Reparaturbestätigung Ist eine Instandsetzungsbestätigung der sach- und fachgerechten Reparatur. Diese kann für Sie sehr große Bedeutung haben. Reparaturdauer Die voraussichtliche Dauer (Arbeitstage) berücksichtigt den Zeitaufwand, der für die sach- und fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeuges bei einer ohne Unterbrechung durchgeführten Reparatur notwendig ist. Reparaturkosten Unter Reparaturkosten versteht man die Kosten die entstehen, um das Fahrzeug in den gleichen Zustand wie vor dem Schadenseintritt zurück zu versetzen. Restwert Unter Restwert versteht man, den Wert den das Fahrzeug im beschädigten und im unreparierten Zustand hat. Den Restwert ermittelt der KFZ-Sachverständige auf dem regionalen Restwertmarkt. Totalschaden Ein Totalschaden ist ein Sachschaden, der technisch nicht mehr behoben werden kann, beziehungsweise bei dem sich eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Verwertungskosten Wenn das Fahrzeug nach einem Totalschaden keinen Wert mehr darstellt, wird es verschrottet. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung gegen einen entsprechenden Verwertungsnachweis.
Verbringungskosten Verbringungskosten fallen an, wenn während der Reparatur ein Fahrzeug transportiert werden muss, zum Beispiel von der Werkstatt zum Lackierbetrieb. Die anfallenden Kosten werden gegen Nachweis erstattet. Vorschaden Ist ein Schaden der bereits sach- und fachgerecht repariert wurde. Wertminderung  Durch die Wertminderung soll der Schaden ausgeglichen   merkantil = kaufmännisch werden, der daraus entstehen könnte wenn das Fahrzeug nach der Reparatur verkauft werden würde. Das Fahrzeug kann durch den Unfall auch bei sach- und fachgerechter Instandsetzung nicht zum gleichen Verkaufswert veräußert werden (Unfallfahrzeug). Wertminderung  Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn das Fahrzeug technisch nicht in denselben funktionsfähigen Zustand versetzt werden kann, wie vor dem Eintritt des Unfalles. Diese tritt beispielsweise bei Transportfahrzeugen auf, wenn nach dem Schaden die Nutzlast eingeschränkt ist. Wiederbeschaffungswert Ist der Wert, den der Geschädigte bei Beschädigung einer Sache für ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzfahrzeug ( bei einem seriösen, regionalen KFZ-Händler ) zahlen müsste. Ausschlaggebend sind folgende Faktoren: Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand und die örtliche Marktlage usw. Wiederbeschaffungsdauer Die Wiederbeschaffungsdauer ist der Zeitraum, der erforderlich ist, zur Ersatzbeschaffung des verunfallten Fahrzeuges. Die Angabe bezieht sich in der Regel auf Kalendertage.
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